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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 20

1909 - Leipzig : Hirt
20 I. Die Französische Revolution. Bonaparte nach seiner Rückkehr aus Ägypten mit einer Abteilung Soldaten in den Sitzungssaal des Rates der Fünfhundert einrückte und die Abgeordneten auseinandertrieb. Damit war auch die Regierung gestürzt. Mit seinen Anhängern beriet er eine neue Verfassung; die Abgeordneten beider Räte wurden am Abend desselben Tages zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenberufen, in der die neue Verfassung angenommen wurde. Die vollziehende Gewalt wurde einem auf zehn Jahre gewählten Konsul übertragen. Zwei andre Konsuln traten ihm mit beratender Stimme zur Seite. Zum Ersten Konsul wurde selbstverständlich General Bonaparte gewählt. Die Mitgliederzahl der gesetzgebenden Körperschaften wurde auf 100 und 300 verringert. Die Beamten und Offiziere wurden vom Ersten Konsul ernannt. Die Republik bestand nur noch dem Namen nach. Wir haben jetzt einen Herrn, sagte einer der Mitkonsuln, der alles weiß und alles kann. Zum Minister des Äußern wurde Talleyrand, zum Kriegsminister Carnot, zum Polizeiminister Fouche ernannt. Dieser kontrollierte scharf die Zeitungen der Gegenpartei. Beendigung des zweiten Koalitionskrieges. Nachdem Bonaparte die innern Angelegenheiten des Staates so weit geordnet hatte, daß er Paris verlassen konnte, reiste er über den Großen St. Bernhard nach Italien, um dem Kriege gegen die zweite Koalition eine andre Wendung zu geben. Rußland war schon ausgetreten, verstimmt über die Eifersüchteleien der übrigen Mächte. In der Schlacht bei Marengo wurde ein österreichisches Heer besiegt, ein zweites bei Hohenlinden in Bayern. Beide Schlachten fallen ins Jahr 1800. Der Krieg mit Österreich und dem Deutschen Reiche war beendet. Im Frieden zu Luneville an der Meurthe wurde der Friede von Campo Formio bestätigt; das linke Rheinufer blieb in französischem Besitz. Die dadurch benachteiligten weltlichen Fürsten sollten durch die Besitzungen der geistlichen Fürsten entschädigt werden. Dann wurden die italienischen Verhältnisse geordnet. Die Zisalpinische Republik erhielt den Namen Italienische Republik; sie wählte Bonaparte zum Präsidenten auf zehn Jahre. Ober- und Mittelitalien war mit Frankreich in Personalunion vereinigt. Der Kirchenstaat und das Königreich Neapel wurden wiederhergestellt. Mit dem Papste wurde ein Konkordat vereinbart, das die kirchlichen Angelegenheiten Frankreichs regelte, soweit sie die katholische Kirche betrafen; die übrigen Konfessionen erhielten volle Freiheit (1801). Mit England wurde 1802 der Friede zu Amiens geschlossen. Die eroberten französischen Kolonien sollten Frankreich, Malta dem Johanniterorden, Ägypten der Türkei zurückgegeben werden. An Holland und Spanien machte sich England bezahlt durch die Inseln Ceylon und Trinidad, die während des

2. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 10

1909 - Leipzig : Hirt
10 I. Die Französische Revolution. hinstellte. Die Hofhaltung schuldete 1778 den Weinlieferanten fast 800000, den Fisch- und Fleischlieferanten 3v2 Million Frcs. So gingen König und Königin nicht unschuldig ihrem harten Geschick entgegen^____ 2. Ausbruch der Revolution. Innere Umgestaltungen. Als die Regierung keinen Ausweg mehr aus der großen Geldverlegenheit wußte, wurde 1787 eine Versammlung der Notabeln, d. i. des hohen Adels, der hohen Geistlichkeit und der Dberbeamten des Staates, berufen und der Vorschlag gemacht, Adel und Geistlichkeit sollten auf ihr Vorrecht der Steuerfreiheit verzichten. Die verschuldeten obern Stände lehnten den Vorschlag ab. Nun entschloß sich der König, die Vertretung des Volkes zu berufen, die seit fast ii ^ zwei Jahrhunderten nicht mehr gehört worden war. ‘y <Ain 5. Mai 1789 trat sie zusammen. Sie bestand aus 300 Ber- atern des Adels, 300 der Geistlichkeit, 600 des Bürger- und Bauernstandes. Adel und Geistlichkeit verlangten Abstimmung nach den drei Ständen. Jeder Stand sollte für sich über die Gesetzesvorlagen sich einigen und nach Mehrheitsbeschluß eine Standes stimme abgeben. Der dritte Stand dagegen verlangte Abstimmung nach Köpfen; er wußte, daß viele Adlige und Geistliche auf seiner Seite standen und er dadurch über eine ansehnliche Stimmenmehrheit verfügen würde. Da eine Einigung nicht erzielt wurde, trennte sich der dritte Stand von den beiden andern und erklärte sich zur Nationalversammlung. In diese traten j nun Geistlichkeit und Adel zum großen Teil ein. Die Truppen fielen vom Könige ab; ein Bürgerheer wurde gebildet, an dessen Spitze La-sayette stand. Die Bastille, das Staatsgefängnis, wurde am 14. Juli zerstört. Im Lande griffen die Bauern zu den Waffen, stürmten die Schlösser ihrer Gutsherren und brannten zahlreiche Klöster nieder. Viele vornehme Familien wanderten aus und siedelten sich in den Rheinlanden, besonders in Koblenz, an. Man nannte sie Emigranten. In der Nacht zum^August 1789 schaffte die Nationalversammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit ab; von Adligen und Bischöfen selbst waren die Anträge gestellt worden; andre Mitglieder dieser Stände suchten den König zu bewegen, dem Beschluß die Zustimmung zu versagen. Die Leibeigenschaft würde aufgehoben, das Jagdrecht der Vornehmen, die Zehntabgabe für die Kirche, die Häufung geistlicher Ämter bei einer Person, der Ämterverkauf wurden gesetzlich verboten. In einer spätern Sitzung wurde die gesetzgebende und oberrichterliche Gewalt sowie das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, dem Könige genommen; man gestattete ihm ein Einspruchsrecht gegen die von der Nationalversammlung beschlossenen Gesetze. Sein Einspruch hatte aber nur aufschiebende Wirkung für vier Jahre. Wurde nach deren Ablauf derselbe Gefetzesvorschlag von der

3. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 70

1909 - Leipzig : Hirt
70 Iv. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen und seine Zeit. Die gesetzgebende Gewalt. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und den Landtag der Monarchie ausgeübt. Der Landtag zerfällt in zwei Kammern; diese heißen das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten. Das Herrenhaus. Das Herrenhaus besteht aus den volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses, aus Mitgliedern mit erblicher Berechtigung und aus gewählten Vertretern. Zu den erbberechtigten Mitgliedern gehören die Häupter der fürstlichen Familien von Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen, die ehemals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, deren Länder an Preußen gekommen sind. Die gewählten Mitglieder vertreten die Domkapitel, die Universitäten und die großen Städte. Die gewählten Vertreter bedürfen der Bestätigung des Königs. Außerdem hat der König das Recht, einzelne Personen aus besondern: Vertrauen in das Herrenhaus zu berufen. Das Abgeordnetenhaus. Das Haus der Abgeordneten besteht aus 443 freigewählten Vertretern des Volkes. Jeder Preuße, der das 24. Lebensjahr erreicht hat und die bürgerlichen Rechte besitzt, ist stimmberechtigter Urwähler. Die Urwähler eines Ortes werden nach Maßgabe ihrer Steuerzahlung in drei Klassen eingeteilt. Jede Klasse wählt gleichviel Wahlmänner. Die Wahlmänner treten im Hauptorte des Wahlbezirks zusammen und wählen die Abgeordneten. Eine königliche Bestätigung der so gewählten Abgeordneten ist nicht erforderlich. Auf königliche Berufung versammeln sich die Mitglieder des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses alljährlich in Berlin zur Beratung und Beschlußfassung über die vorgelegten Gesetzentwürfe. Die Sitzungen beider Versammlungen sind öffentlich, d. h. die Bürger dürfen auf den Tribünen zuhören, soweit die Plätze reichert.1) Das Recht, Gesetzesvorschläge zu machen, steht sowohl dem Ministerium in Vertretung des Königs als auch den Mitgliedern der beiden Kammern zu. Zur Gültigkeit eines Gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Herrenhause wie im Abgeordnetenhause die Mehrzahl der Stimmen erlangt hat. Das so angenommene Gesetz bedarf der Bestätigung des Königs. Wird eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, so kommt das Gesetz nicht zustande. Die vollziehende Gewalt. Die vollziehende Gewalt steht allein dem Könige zu. Dazu gehören die Ernennung und Entlassung der Minister, die Bekanntmachung der Gesetze, der Oberbefehl über das Heer, das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, das Recht der Begnadigung und Strafmilderung, die Verleihung von Orden, das Münzrecht, die Berufung und Schließung des Landtages. Das Richteramt. Der König ist nicht mehr, wie früher, oberster Richter. Die richterliche Gewalt wird im Namen des Königs durch *) Die Platzkarten werden vom Portier unentgeltlich gegeben.

4. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 85

1909 - Leipzig : Hirt
6. Die wichtigsten Ereignisse in den übrigen Staaten. 85 in amerikanische Angelegenheiten nicht dulden dürften. Dieser Grundsatz heißt die Monroedoktrin. Die innere Entwicklung zu einem einheitlichen Staatswesen hielt mit der äußern Ausdehnung nicht gleichen Schritt. Die Bevölkerung setzte sich aus den verschiedensten Nationen zusammen. Der Gegensatz zwischen Nord- und Südstaaten bot fortgesetzt Anlaß zu Streitigkeiten. Der Grund lag in den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Südstaaten betrieben, von Boden und Klima begünstigt, zumeist Plantagenwirtschaft. Da es schwer hielt, für die großen Betriebe die nötigen Arbeitskräfte zu gewinnen, hatte man Negersklaven eingeführt. In den Nordstaaten, wo es nur kleinere Farmen gab und durch Auffinden von Petroleumquellen, Erz- und Kohlenlagern eine blühende Industrie entstand, brachte der Zuzug von Einwandrern immer neue Arbeitskräfte, so daß hier 1827 die Sklaverei vollständig aufgehoben wurde. Trotz des Aufblühens der Nordstaaten bewahrte aber vorläufig der Süden immer noch seine politische Überlegenheit, besetzte den Präsidentenstuhl und übte in den Einzelstaaten durch seine Anhänger die Regierungsgewalt aus. Die Gegner der Sklaverei schlossen sich in der Mitte des 19. Jahrhunderts zur großen, Partei der Republikaner zusammen, gegen die die Demokraten, die Sklavenarbeit vorläufig für unentbehrlich hielten, nur schwer ihre Stellung behaupten konnten. Zum erstenmal siegte bei der Präsidentenwahl im Jahre 1860 der Kandidat des Nordens Abraham Lincoln. Noch vor dem Amtsantritte Lincolns sagten sich 1861 sieben Sklavenstaaten von der Union los und gründeten einen neuen Staatenbund unter dem Namen Konföderierte Staaten von Amerika. Der neue Bund wählte den frühern Kriegsminister Jefferson Davis zum Präsidenten und richtete eine eigne Regierung ein. Später traten dem Bunde noch andre Staaten bei. Das war die Ursache zum Kriege. Der Krieg dauerte von 1861—1865 und wurde mit wechselndem Glücke geführt. Anfangs glaubten die Nordstaaten, mit geringen Streitkräften des Südens Herr zu werden, konnten aber wegen Zersplitterung ihrer Kräfte keine dauernden Erfolge erringen. Erst als General Grant den Oberbefehl über alle Heere der Nordstackten erhielt und einen einheitlichen Kriegsplan zur Durchführung brachte, siel die Entscheidung zugunsten der Nordstaaten. Die Südstaaten schlossen sich wieder an die Nordstaaten an. Alle Beschränkungen des Binnenhandels zwischen Nord und Süd wurden aufgehoben, alle Bürger ohne Unterschied der Rasse erhielten gleiche Rechte. Die Sklaverei hörte damit auf. Rumänien. Die Unabhängigkeitsbestrebungen in Rumänien endigten 1866 mit der Losreißung von der Türkei und der Bildung eines eignen

5. Geschichte des Altertums - S. 58

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
58 Geschichte der Römer. das aus Etrurien herstammte und nach der Stadt Tarquinii die Tar-totqidnhi?quini er hieß. Tarquinius Priscus, d. H. der Alte, war ein V 3<Us' glanzliebender Fürst, der nicht nur Kriege führte, sondern auch, wie die Tyrannen Griechenlands, große Bauten errichtete und so die Stadt verschönte. Unter Heranziehung etruskischer Baumeister begann er einen großen und prächtigen Tempel des Jupiter auf dem Kapitol zu errichten. Er baute ferner zahlreiche unterirdische, aus Stein gemauerte und gewölbte Kanäle, die K l o a k e n, durch die der sumpfige und daher ungesunde Boden der Stadt entwässert wurde und die noch heute ihre Dienste tun; in der nunmehr trocken gelegten Niederung nördlich vom Palatin legte er das Forum, den mit breiten Quadern gepflasterten Marktplatz, an. Seivius Ihm folgte sein Schwiegersohn S e r v i u s T u l l i u s. Er war ein “S milder und volksfreundlicher König, der sich durch die Verfassung, die ? Mischecr ^em römischen Volke gab, ein hohes Verdienst und großen Ruhm erwarb. Berfasiung. Zwei Stände hatten sich in Rom herausgebildet: der wohlhabendere Adel, die P a t r i z i e r, und die ärmere Bevölkerung, Bauern und Handwerker, die man die P l e b e j e r nannte. So wie nun vorher Solon in Athen den Streit des Adels mit der übrigen Bürgerschaft dadurch zu schlichten gesucht hatte, daß er allen Bürgern'politische Rechte, aber nicht die gleichen Rechte gab, so verfuhr auch Servius Tullius; wie Solon, stufte auch er die p o l i t i s ch e n R e ch t e nach dem Vermögen ab. Nach dem Grundbesitz teilte er das Volk in fünf Klassen und diese wieder in Centurien. Centurienweise stimmte das Volk in der Volksversammlung, den Komitien, ab, die daher Centuriatkomitien heißen. So erhielten denn auch die Plebejer Zutritt zur Volksversammlung, wenn auch den Wohlhabenderen hier die Mehrzahl der Stimmen zufiel; auch die Plebejer trugen jetzt die Waffen für das Vaterland; sie waren aus Halbbürgern Bürger geworden. Der treffliche König sand nach der Sage ein furchtbares Ende. Er hatte zwei Töchter, beide nach dem Vater Tullia benannt, die er mit den beiden Söhnen feines Vorgängers, des Tarquinius Priscus, vermählte. Da tötete die jüngere Tullia, ein verbrecherisches Weib, ihren Gatten Lucius und zugleich der eine der Tarquiuier, Lucius, seine Gemahlin; der ^Tuma^ Mörder und die Mörderin schlossen darauf die Ehe miteinander. Bald gingen sie weiter und wandten sich in ihrem surchtbaren Ehrgeiz gegen den König selbst. Im Senate erschien eines Tages Lucius und nahm für sich den Thron in Anspruch. Als Servius herbeieilte, stürzte er den Greis die Stufen hinunter, die zu dem Senatsgebäude hinaufführten; und Tullia, d,e in ihrem Wagen herbeifuhr, um den Gemahl als König zu begrüßen, scheute sich nicht die Rosse über den Leichnam des Vaters hinwegzulenken.

6. Geschichte des Altertums - S. 59

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die neue Verfassung und der Krieg mit Porjena. 59 In so ruchloser Weise wurden Lucius Tarquinius und Tullia die Beherrscher von Rom. Lucius Tarquinius führte im Inneren ein gewalttätiges und tyrannisches Regiment, weshalb er den Beinamen Superbus führt. Wie die griechischen Tyrannen, umgab er sich mit einer Leibwache und verfolgte viele Mitglieder des Adels durch Verhaftung, Achtung und Hinrichtung, während er ihre Güter einzog. Den Senat berief er ebensowenig wie die Volksversammlung; die Verfassung des Servius hob er auf. Wie sein Vater, liebte er fürstlichen Glanz und vollendete die großen Bauten, die jener begonnen hatte, insbesondere die Kloaken und den Tempel des kapitolinischen Jupiter. Nach außen breitete er Roms Herrschaft weiter aus als irgend einer seiner Vorgänger. Da wurde die Gewalttat, die sein Sohn Sextus an der tugendhaften Lukretia vollführte, der Anlaß zu seinem Sturze. Lukretia tötete sich selbst; die Römer aber erhoben sich unter Führung des Junius Brutus und stürzten das Königtum. Tarquinius begab sich nach einer Stadt Etruriens. 510. Ii. pie Zeit der römischen Kepuölik. 510—30. 1. Die Zeit der Ständekämpfe und der (Eroberung Italiens. 510-266. Die neue Verfassung iiitb der Krieg mit Porseua. § 61. Die neue Verfassung. Seit dem Sturze der Königsherrfchaft war Rom eine Republik. An Stelle des Königs traten zwei Konsuln Konsuln, als oberste Beamte, als Heerführer und Richter. Ihre Macht war schon deshalb geringer als die der Könige, weil sie sich darein teilen mußten; aber dazu kam, daß sie nur auf ein Jahr gewählt wurden. Nur in Notlagen des Staates schien es richtig, die oberste Gewalt in der Hand eines Mannes zu vereinigen. Dann wählte man einen Diktator, der in un-Diktat»-, umschränkter Weise gebot; aber auch die Machtbefugnis des Diktators dauerte nie länger als sechs Monate. So kam es, daß der größte Einfluß dem Senat zufiel; und da in diesem nur Adlige, Patrizier, saßen, da ferner auch zu Beamten und Priestern nur Adlige gewählt wurden, so Senat, muß man die damalige Verfassung Roms eine aristokratische nennen. Zwar wurde die V o l k s v e r s a m m l u n g regelmäßig berufen; aber auch

7. Geschichte des Altertums - S. 61

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ter Beginn der Ständekämpfe. 61 machten, um parteiisch Recht zu sprechen. Viele Plebejer waren auch, wie die athenischen Bauern zu Solons Zeit, in Schulden geraten; da aber die Zinsen sehr hoch waren, so waren sie oft nicht in der Lage sie abzutragen; und nach dem strengen Schuldrecht wurde ihnen dann nicht nur die Habe genommen, sondern auch sie selbst nebst ihrer Familie verkauft. In diesen Nöten faßten die Plebejer, wie die Sage berichtet, den Entschluß, Rom zu verlassen und auf dem „heiligen Berge" am Ufer ®,n£ng des Anio, der wenig oberhalb Roms in den Tiber mündet, eine neue Stadt zu gründen. Mit Weib und Kind zogen sie dorthin. Die Patrizier be- Berg, fanden sich in einer peinlichen Lage; endlich schickten sie, wie erzählt wird, Menenius Agrippa als Gesandten zu den Ausgewanderten, der sie durch die Erzählung von der Empörung der Glieder gegen den Magen zur Versöhnlichkeit stimmte. Trotzdem kehrten die Plebejer nicht eher wieder nach Rom zurück, als bis man ihnen das Recht eingeräumt hatte, eigene Beamte, die zehn Volkstribunen, zu wählen. Diese erhielten die Die^ou»-Aufgabe, jeden einzelnen Plebejer gegen Willkür und Mißhandlung seitens der Beamten zu schützen. Jede Amtshandlung des Konsuls, jeden Beschluß des Senats konnten sie durch ihren Einspruch ungültig machen; sie galten für unverletzlich, und wer sich an ihnen vergriff, wurde geächtet. Ihre Einsetzung war der erste Sieg der Plebejer. § 64. Coriolan. Ein besonders stolzer und trotziger Patrizier war der Sage nach Gnäus Marcius, der den Beinamen Coriolanus führte. Dieser machte bei einer Hungersnot den Vorschlag, an die Plebejer nur dann Getreide zu verteilen, wenn sie aus das Tribunat verzichteten. Daraus wurde er von den Tribunen angeklagt; und da er seine Verurteilung voraussah, verließ er Rom. Er ging zu den Feinden seiner Vaterstadt, zu den Volskern, und bestimmte diese zu einem Feldzuge gegen Rom, in dem er selbst sie führte. Unwiderstehlich drang er bis eine Meile vor Rom vor. Gesandte, die man an ihn schickte, wies er ab; auch den Priestern, die ihn um Gnade anflehten, schenkte er kein Gehör; erst als die römischen Frauen, an ihrer Spitze seine Mutter und seine Gattin, bittend in seinem Lager erschienen, führte er das Volskerheer wieder nach Hause. § 65. Die Fabier. Cincinnatus. Unbändiger Standeshochmut, wie ihn Coriolan an den Tag legte, war ein wesentlicher Zug in dem Charakter der römischen Patrizier. Daß ste aber auch andere, bessere Eigenschaften besaßen, den Geist opferfreudiger Vaterlandsliebe, strengen Ernst und Einfachheit der Sitten, bewies das Beispiel der Fabier und des Cincinnatus.

8. Geschichte des Altertums - S. 63

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der Vrand Rc>ms. Tie Beendigung der Ständekämpfe. 63 wegen seines Hochmuts verrufenen Patriziergeschlechts. Dieser machte den frevelhaften Versuch, Virginia, die schöne Tochter eines angesehenen Plebejers, in seine Gemalt zu bringen, indem er sie einem seiner Klienten, der sie auf sein Betreiben als seine Sklavin beanspruchte, als Richter zusprach. Da entschloß sich ihr greiser Vater Virginius zu einer fürchterlichen Tat; er führte die Tochter, als wolle er von ihr Abschied nehmen, beiseite und stieß ihr ein Messer, das er von einer der dort am Forum befindlichen Fleischbänke wegnahm, in das Herz. Diese Tat entflammte die Wut des Volkes. Zum zweiten Male soll die Plebs aus Rom hinaus nach dem heiligenberg gezogen sein; und nicht eher kehrte sie zurück, als bis die Decemvirn gestürzt worden waren. Wenige Jahre nachher errang die Plebs ihren dritten Sieg. Das Verbot der Ehe zwischen Patriziern und Plebejern wurde aufgehoben. Das Ehe- gesetz Ter Brand Roms. Die Beendigung der Ständckämpfe. § 07. Der Einfall der Gallier. Die nächsten Jahrzehnte waren erfüllt von Fehden mit den Nachbarvölkern. Folgenreich war es besonders, daß die Römer nach zehnjähriger Belagerung unter Führung des F u r i u s Eroberung Camillus die Stadt Veji einnahmen. Seitdem war Rom die Haupt-stadt der umliegenden Landschaft. Da wurde Rom einige Jahre später durch einen Angriff der G a l l i e r, die in großen Schwärmen die Alpen überschritten und Oberitalien erobert hatten, in die größte Bedrängnis gebracht. Es waren wilde, hochgewachsene Gestalten, die im Kampfe den Oberkörper gern nackt trugen und sich mit goldenen Armringen und Halsketten zu schmücken liebten, Krieger von ungestümer Tapferkeit, aber ohne Zucht und nicht an Gehorsam gewöhnt. In der Gegend derallia, eines kleinen Nebenflusses des Tibers, traten ihnen Schlacht an die Römer entgegen, wurden aber völlig geschlagen. Die Stadt Rom war bcc ®nia‘ außer dem Kapitol, wo eine Besatzung verblieb, nicht zu retten. Die Bevölkerung verließ die Stadt, und nur achtzig greise Senatoren, die den Untergang Roms nicht überleben mochten, blieben zurück, nahmen, in die Toga gehüllt, in ihren Häusern Platz und ließen sich hier von den einbrechenden Barbaren niebermachen. Rom würde niebergebrannt. Brand Romi Nun belagerten die Gallier das Kapitol, ohne es jedoch nehmen zu können. Einst zwar gelang es ihnen in dunkler Nacht bis fast zum Gipfel emporzuklimmen; da erhoben zum Glück Roms die heiligen Gänse der Juno ein lautes Geschrei und weckten dadurch Marc usmanlius, der eilend herbeikam, um den ersten der Feinde und mit ihm die übrigen hinunter-

9. Geschichte des Altertums - S. 65

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Zeit der Samniterkriege. 65 Männer sich um Ämter bewerben. Bald schlossen sich die Familien, deren Mitglieder die hohen Staatsämter zu bekleiden pflegten, zu einem neuen Adel, iinetn Amtsadel, zusammen, der sowohl patrizische wie plebejische Amtsadi. Geschlechter umfaßte. Unter dieser Verfassung hat das römische Volk Glänzendes geleistet; innerlich geeint, waffentüchtig, in seinen Sitten einfach und unverdorben, opferfteudig und vaterlandsliebend, wurde es unter der Führung tüchtiger Feldherren und kluger Staatsmänner zum herrschenden Volke unter den Völkern der antiken Welt. Zunächst gewinnt es die Herrschaft über Italien. Seit dem Jahre 266 breitet es durch schwere, aber glücklich beendete Kriege seinen Einfluß über die übrigen Länder des Mittelmeeres aus. Die Zeit der Samniterkriege. § 69. Das tapfere, freiheitliebende Bergvolk der S a m n i t e r war • „. , f ©omnttcr* dasjenige Volk, das den nach der Beherrschung Italiens strebenden Römern fxteße- am tapfersten widerstand. D r e i K r i e g e sind nach der Überlieferung mit ihnen geführt worden. Ferner fällt in jene Zeit ein Krieg mit den^"n-rkri-g Latinern, die bisher treue Bundesgenossen gewesen waren. Aus dem Latinerkriege wird uns berichtet von der echten Römertugend, welche die beiden Konsuln Titus Manlius Torquatus und Publiusdeciusmus bewiesen. Manlius ließ seinen Sohn, der sich gegen sein Verbot in einen Zweikampf mit einem vornehmen Latiner eingelassen hatte, obwohl er gesiegt hatte, hinrichten. Decius entschloß sich in der Schlacht am Vesuv, als die römische Schlachtreihe wankte, sich für sein Volk zu opfern; nachdem er von einem Priester sich und zugleich das feindliche Heer den unterirdischen Göttern hatte weihen lassen, stürzte er sich unter die Feinde und starb den Heldentod. Sein Beispiel entflammte die Seinen, es ihm nachzutun, und so wurde der Sieg gewonnen. Der Krieg endigte mit der Unterwerfung der Latiner. Weit bedeutsamer ist der zw eite Samniterkri eg, der sich mit wechselndem Glücke über zwanzig Jahre lang hinzog. Der schwerste di ser Kriege aber war der dritte Samniterkrieg; denn in btcf :m standen dm Römern die meisten Völker des mittleren Italiens gegenüber. In der entscheidenden Schlacht bei Sentinum in Umbrien opferte sich der Konsul Decius Mus wie einst sein Vater für das Vaterland; nun faßten die Römer wieder Mut, und der Sieg wurde gewonnen. «rubauer. Beschicht!. Lehrbuch für Mädchensch. 1. ö Aufl. 5

10. Geschichte des Altertums - S. 80

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
80 Geschichte der Römer. und im Senat, in welchen jeder gewesene Beamte eintrat, über alle wichtigen Fragen des Staatswesens Beschlüsse zu fassen. Man nannte sie auch Optimalen oder die Nobilität; Emporkömmlinge suchten sie, mochten sie auch noch so tüchtig und begabt sein, von der Bekleidung der Staatsämter auszuschließen. Die meisten dieser Familien besahen fürstlichen Reichtum, prachtvolle Häuser * in Rom und schöne Villen und Parkanlagen auf dem Lande; sie hatten ausgedehnten Grundbesitz, Latifundien, welche sie durch Erwerb der Nachbargrundstücke fortwährend zu vergrößern suchten; dort hielten sie große Viehherden, die sie von Sklaven hüten ließen. Den großen Kaufleuten, dem Geldadel, war die Bekleidung von Ämtern und der -Zutritt zum Senat verboten; wohl aber stand ihnen der Ritt er stand offen. Sie waren es, die als Steuerpächter die Provinzen aussogen; sie trieben außerdem Großhandel mit Getreide und anderen Waren, liehen Geld auf Zinsen aus und erwarben vielfach große Reichtümer. Indessen ging es den römischen B a u e r n von Jahr zu Jahr schlechter. Ihre kräftigen Arme hatten den Kreis der Länder um das Mittelmeer Rom untertan gemacht; aber die Eroberungen kamen ihnen nicht zu gute. Schwer lastete auf ihnen der Druck des Kriegsdienstes; gar mancher wurde Jahr für Jahr zum Feldzug aufgeboten, bald nach Asien, bald nach Spanien; selbst die Kosten der Ausrüstung mußte er tragen. Dazu kam, daß der Ackerbau, da aus Sizilien, Afrika und anderen Ländern viel billiges Getreide eingeführt wurde, die auf ihn verwandte Arbeit nicht mehr lohnte. So entschlossen sich viele, den väterlichen Hof zu verlassen und an den reichen Nachbar zu verkaufen, mancher ward auch mit Gewalt dazu genötigt; die Heimatlosen zogen dann in die Städte, besonders nach der Hauptstadt. Das wenige, das sie besaßen, verloren sie bald; regelmäßige Arbeit fanden sie selten, da die Fabriken des Altertums ja mit Sklaven betrieben wurden; so sammelte sich in Rom ein zahlreicher besitzloser Pöbel an, der von der Hand in den Mund lebte und ein trauriges Gegenstück bildete zu dem überreichen, im Genuß lebenden, mächtigen Adel. 1) Von dem Grundriß des römischen Hauses geben uns besonders die Ausgrabungen in Pompeji eine Vorstellnng. Den Mittelpunkt des Hauses bildet das Atrium, eine Halle, in dessen Dach sich eine viereckige Öffnung befand, die dem Licht und dem Regen freien Zutritt gewährte. Daher befand sich in der Mitte des Atnums ein Wasserbecken. Hinter diesem erhob sich der Hausaltar. Ein Gang führte vom Atrium zur Straße. An den Seiten schlossen sich Wohn- und Schlafräume an. Hinter dem Atrium lag das Tablinum, das Empfangszimmer; weiter folgten ein säulengeschmücktcr Garlenraum, das Peristyl, rechts und links davon Wirtschaftsräume und Festsäle. Im zweiten Stock befanden sich Schlafzimmer. Zu Rom gab es übrigens auch Mietshäuser, die mehrere Stock hoch waren.
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